Fachgerechtes Sammeln, Sortieren, Erfassen und Ablage der Geschäftsbelege für die Buchhaltung. Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle* sowie Erstellung der monatlichen bzw. vierteljährlichen Dokumentationen. Vorbereitende Buchhaltung für den Jahresabschluss.
Zum Einsatz kann das Programm „Lexware financial office plus“ kommen.
(Bei bereits vorhandenem Programm sprechen Sie mich bitte an!) *
*laufende Buchhaltung gemäß § 6 Abs. 4 StbG